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Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten ist eine vereinfachte Form eines vollständigen Schadensgutachtens. Es kommt in bestimmten Situationen zum Einsatz und bietet dem Unfallgeschädigten einige Vorteile:

Definition:

Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Schadensbeurteilung, die weniger detailliert als ein vollständiges Gutachten ist, aber die wesentlichen Informationen zur Schadensregulierung enthält.

Einsatz:

Kurzgutachten kommen typischerweise bei kleineren bis mittleren Schäden zum Einsatz, meist wenn der Schaden zwischen 750 und 3.000 Euro liegt. Die genauen Grenzen können je nach Versicherung variieren.

Inhalt:

  • Kurze Schadensbeschreibung
  • Reparaturkosteneinschätzung
  • Fotos des Schadens
  • Eventuell eine Wertminderungseinschätzung

4. Vorteile für den Unfallgeschädigten:

  1. Schnellere Abwicklung: Ein Kurzgutachten kann oft schneller erstellt werden als ein ausführliches Gutachten.
  2. Kostengünstiger: Die Erstellung ist in der Regel günstiger als bei einem vollständigen Gutachten.
  3. Ausreichend für die Schadensregulierung: Bei kleineren Schäden reicht es meist aus, um die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
  4. Stärkung der Position: Es bietet eine neutrale Einschätzung des Schadens, was die Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung verbessert.

Wann ist ein Kurzgutachten sinnvoll?

  • Bei eindeutigen, überschaubaren Schäden
  • Wenn keine komplexen technischen Untersuchungen erforderlich sind
  • Wenn der Schaden nicht zu gering (unter 750 Euro) und nicht zu hoch (über 3.000 Euro) ist

Grenzen:

Bei komplexeren Schäden, Verdacht auf verdeckte Schäden oder wenn der Schaden den typischen Rahmen eines Kurzgutachtens übersteigt, ist ein vollständiges Gutachten ratsam.

Unser Tipp: In der Regel werden die Kosten für ein Kurzgutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfallgegner die Schuld trägt.
Alexander Kämpfe - KFZ-Meister und anerkannter Kfz-Sachverständigern