Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten ist eine vereinfachte Form eines vollständigen Schadensgutachtens. Es kommt in bestimmten Situationen zum Einsatz und bietet dem Unfallgeschädigten einige Vorteile:
Definition:
Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Schadensbeurteilung, die weniger detailliert als ein vollständiges Gutachten ist, aber die wesentlichen Informationen zur Schadensregulierung enthält.
Einsatz:
Kurzgutachten kommen typischerweise bei kleineren bis mittleren Schäden zum Einsatz, meist wenn der Schaden zwischen 750 und 3.000 Euro liegt. Die genauen Grenzen können je nach Versicherung variieren.
Inhalt:
- Kurze Schadensbeschreibung
- Reparaturkosteneinschätzung
- Fotos des Schadens
- Eventuell eine Wertminderungseinschätzung
4. Vorteile für den Unfallgeschädigten:
- Schnellere Abwicklung: Ein Kurzgutachten kann oft schneller erstellt werden als ein ausführliches Gutachten.
- Kostengünstiger: Die Erstellung ist in der Regel günstiger als bei einem vollständigen Gutachten.
- Ausreichend für die Schadensregulierung: Bei kleineren Schäden reicht es meist aus, um die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
- Stärkung der Position: Es bietet eine neutrale Einschätzung des Schadens, was die Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung verbessert.
Wann ist ein Kurzgutachten sinnvoll?
- Bei eindeutigen, überschaubaren Schäden
- Wenn keine komplexen technischen Untersuchungen erforderlich sind
- Wenn der Schaden nicht zu gering (unter 750 Euro) und nicht zu hoch (über 3.000 Euro) ist
Grenzen:
Bei komplexeren Schäden, Verdacht auf verdeckte Schäden oder wenn der Schaden den typischen Rahmen eines Kurzgutachtens übersteigt, ist ein vollständiges Gutachten ratsam.
Unser Tipp: In der Regel werden die Kosten für ein Kurzgutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfallgegner die Schuld trägt.