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Wertminderung

Wir sprechen von Wertminderung, wenn ein Fahrzeug durch einen Unfall oder andere Schäden an Wert verliert, auch nachdem es fachgerecht repariert wurde. Das ist ein nicht ganz unwichtiger Punkt für Fahrzeughalter, denn Reparatur/Wertminderung können durchaus massive finanzielle Auswirkungen haben.

Ursachen:

  • Unfallschäden
  • Größere Reparaturen
  • Strukturelle Schäden am Fahrzeug

Auswirkungen für den Fahrzeughalter:

  • Geringerer Wiederverkaufswert des Fahrzeugs
  • Mögliche Schwierigkeiten beim Verkauf
  • Finanzielle Einbußen

Anspruch auf Wertminderung:

In vielen Fällen hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz der Wertminderung, wenn der Unfall von einem Dritten verursacht wurde.

Berechnung:

Die Höhe der Wertminderung wird von Sachverständigen ermittelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Alter des Fahrzeugs
  • Kilometerstand
  • Art und Umfang des Schadens
  • Marke und Modell

Zeitpunkt:

Eine Wertminderung wird in der Regel nur bei neueren Fahrzeugen (bis ca. 5-7 Jahre) geltend gemacht.

Dokumentation:

Es ist wichtig, alle Unterlagen zu Unfällen und Reparaturen sorgfältig aufzubewahren, um die Wertminderung nachweisen zu können.

Versicherung:

Bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt die Vollkaskoversicherung in der Regel keine Wertminderung.

Für den Fahrzeughalter bedeutet die Wertminderung, dass er bei einem Verkauf des Fahrzeugs möglicherweise weniger erlösen wird als für ein unfallfreies Fahrzeug. Es ist daher wichtig, sich der Möglichkeit einer Wertminderung bewusst zu sein und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um den finanziellen Verlust auszugleichen.

Unser Tipp: Tragen Sie eine Teilschuld am Unfall? Kein Problem, auch in diesem Fall können Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Kosten des Gutachtens werden in diesem Fall anteilsmäßig auf die Unfallbeteiligten aufgeteilt.
Alexander Kämpfe - KFZ-Meister und anerkannter Kfz-Sachverständigern