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Restwertermittlung

Die Restwertermittlung dient im Schadensfall der Feststellung des Wertes eines nicht-reparierten oder nicht mehr reparierbaren Fahrzeugs.

Auf Basis der Restwertermittlung kann nun entschieden werden, ob sich eine Reparatur noch lohnt,  ob das Fahrzeug ggf. unrepariert verkauft werden kann oder ob der Unfallwagen in der Schrottpresse landet.

Zur Bestimmung des Restwertes sind verschiedene Faktoren ausschlaggebend:

  • der Fahrzeugwert vor dem Unfall
  • der Wiederbeschaffungswert (der sich aus dem Fahrzeugwert vor dem Unfall ergibt)
  • das Schadensbild und die daraus resultierende Reparaturwürdigkeit sowie der Reparaturweg
Aber auch der aktuelle regionale Automarkt, das Marktinteresse am Unfallfahrzeug (Fiat oder Ferrari?) sowie die Zeit bis zur nächsten Hauptuntersuchung wirken sich maßgeblich auf die Restwertermittlung aus.


Alexander Kämpfe - KFZ-Meister und anerkannter Kfz-Sachverständigern