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Erstellung von Kfz-Schadengutachten

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, empfehlen wir Ihnen dringend, einen erfahrenen Gutachter zu Rate zu ziehen - auch und gerade wenn es sich "nur" um einen Bagatell- oder kleinen Blechschaden handelt. Viele Schäden, insbesondere auch Folgeschäden bleiben erst einmal unsichtbar, daher braucht es einen Sachverständigen, der Ihren Fahrzeugtyp aus dem FF kennt und mit einem Unfall- und Schadensgutachten für die juristische Regulierungsgrundlage sorgt.

Denn nur mit einem Schadengutachten von einem unabhängigen Experten haben Sie überhaupt die Chance auf eine Schadenregulierung in Ihrem Sinne.

Unsere Leistungen im Schadensfall:

  1. Aufnahme des Unfallschaden am Unfallort oder einem Ort Ihrer Wahl
  2. Rundum-Besichtigung des Unfall-Fahrzeuges mit umfassender Bilddokumentation
  3. Detaillierte schriftliche Fahrzeugzustandsbeurteilung
  4. Detaillierte schriftliche Reparaturkostenkalkulation
  5. Angaben zu Wertminderung/Wertverbesserung
  6. Ermittlung des Restwertes
  7. Bei Totalschaden: Bestimmung des Fahrzeugwerts, des Wiederbeschaffungswerts sowie der Wiederbeschaffungsdauer
  8. Detaillierte Kostenabrechnungen
  9. Kontaktaufnahme mit den beteiligten Versicherungen

Bagatellschäden

Bei einer Schadenshöhe bis etwa 750 Euro werden in der Regel keine kompletten Schadengutachten erstellt. In diesem Fall beziffern wir für Sie die Schadenshöhe und die Reparaturkosten gerne in einem Kurzgutachten, welches Sie an den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung übermitteln können.

Unser Tipp: Kein Haftlichtschaden? Tragen Sie eine Teilschuld am Unfall? Kein Problem, auch in diesem Fall können Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Kosten des Gutachtens werden in diesem Fall anteilsmäßig auf die Unfallbeteiligten aufgeteilt.
Alexander Kämpfe - KFZ-Meister und anerkannter Kfz-Sachverständigern