Erstellung von Kfz-Schadengutachten
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, empfehlen wir Ihnen dringend, einen erfahrenen Gutachter zu Rate zu ziehen - auch und gerade wenn es sich "nur" um einen Bagatell- oder kleinen Blechschaden handelt. Viele Schäden, insbesondere auch Folgeschäden bleiben erst einmal unsichtbar, daher braucht es einen Sachverständigen, der Ihren Fahrzeugtyp aus dem FF kennt und mit einem Unfall- und Schadensgutachten für die juristische Regulierungsgrundlage sorgt.
Denn nur mit einem Schadengutachten von einem unabhängigen Experten haben Sie überhaupt die Chance auf eine Schadenregulierung in Ihrem Sinne.
Unsere Leistungen im Schadensfall:
- Aufnahme des Unfallschaden am Unfallort oder einem Ort Ihrer Wahl
- Rundum-Besichtigung des Unfall-Fahrzeuges mit umfassender Bilddokumentation
- Detaillierte schriftliche Fahrzeugzustandsbeurteilung
- Detaillierte schriftliche Reparaturkostenkalkulation
- Angaben zu Wertminderung/Wertverbesserung
- Ermittlung des Restwertes
- Bei Totalschaden: Bestimmung des Fahrzeugwerts, des Wiederbeschaffungswerts sowie der Wiederbeschaffungsdauer
- Detaillierte Kostenabrechnungen
- Kontaktaufnahme mit den beteiligten Versicherungen
Bagatellschäden
Bei einer Schadenshöhe bis etwa 750 Euro werden in der Regel keine kompletten Schadengutachten erstellt. In diesem Fall beziffern wir für Sie die Schadenshöhe und die Reparaturkosten gerne in einem Kurzgutachten, welches Sie an den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung übermitteln können.