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Schadensarten

Und was Sie wissen müssen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen

Die Regulierung von KFZ-Unfallschäden ist ein hochkomplexes Themengebiet und ohne fachlichen Beistand zahlen Sie am Ende meist ordentlich drauf. Zudem ist die Gemengelage nicht immer eindeutig, darüber hinaus stehen Ihnen umfangreiche Ersatzleistungen zu - die aber auch eingefordert werden müssen, wie etwa dieWertminderung bei Ihrem verunfallten Fahrzeug oder diverse Schadensersatzansprüche

Generell gesteht Ihnen das deutsche Schadenersatzrecht - zumindest im europäischen Vergleich - ein Maximum an Entschädigung zu. Im Grunde haben Sie uneingeschränkten Anspruch darauf, dass Ihr Fahrzeug in den Zustand zurückversetzt wird, welcher vor dem Schadensfall bestanden hat.

Doch nicht immer ist die Unfallsituation eindeutig - und nicht immer ist der Unfallgegner pflegeleicht. Wir erläutern Ihnen nachfolgend die möglichen Schadenskonstellationen - und welche Ansprüche sich daraus ableiten lassen.

Haftpflichtschäden

Sie tragen keine Schuld am Unfallgeschehen

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle Kosten und kommt für alle berechtigten Ansprüche und Schadenersatzforderungen auf. Dazu zählen auch Gutachter- und Anwaltskosten. Zudem haben Sie als Geschädigter vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise bei der Werkstattwahl oder bei der Erstattung von Reparaturkosten.

Hinweis: Ihre eigene Fahrzeugversicherung bleibt von all dem unberührt, es erfolgt z.B. keine Neubewertung Ihres Versicherungsbeitrags.

Kaskoschäden

Sie sind Unfallversursacher oder tragen eine Teil-/Mitschuld

Wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind, reguliert Ihre eigene Vollkaskoversicherung den Schaden des Unfallgegners.

Ihre Versicherung beruft sich im Kaskoschadenfall i.d.R. auf ihr "Weisungsrecht" und wird eigene bzw. versicherungsnahe Gutachter beauftragen. Natürlich können Sie auch bei eigenem Unfallverschulden einen eigenen Gutachter beauftragen, die Kosten hierfür sind aber von Ihnen selbst zu tragen.

Achtung: Je nach Schadenshöhe erfolgt mit ziemlicher Sicherheit eine Neubewertung Ihres Versicherungsbeitrags, es sei denn, Sie treffen mit Ihrer Versicherung eine Vereinbarung über entsprechende Eigenleistungen!

Bagatellschäden

Eine kleine Delle oder einen Lackkratzer hat man sich schnell eingefangen. Doch können Sie als Laie beurteilen, wie groß der Schaden wirklich ist?

Sofern "nur" ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt, d.h. die Schadenshöhe übersteigt nicht die Grenze von 600,00 bis 700,00 Euro, reicht als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt. Dennoch kann ein Gutachter bei vermeintlichen Bagatellschäden wertvolle Hinweise auf eventuelle Tiefen- oder Folgeschäden geben, die bei einer Werkstattdurchsicht Ihres Fahrzeugs "unter den Tisch gefallen sind".

Bitte beachten Sie: Werkstatt-, Material und/oder Dienstleisterkosten sind heute ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Selbst bei kleinsten Reparaturen ist die Bagatellgrenze schnell überschritten. So ist die Unterscheidung zwischen einem Bagatellschaden und einem tatsächlichen Unfallschaden nicht immer einfach und im Zweifelsfall sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse einen Kfz-Sachverständigen zu Rate ziehen. Und der wird sich bei seiner Beurteilung an der tatsächlichen Schadenshöhe orientieren.

So kommt es später nicht zum bösen Erwachen, wenn sich der vermeintliche kleine Kratzer dann doch als größerer Blech- oder Rahmenschaden herausstellt.

Achtung: Bei Bagatellschäden übernimmt die gegnerische Versicherung i.d.R. keine Gutachterkosten!
Alexander Kämpfe - KFZ-Meister und anerkannter Kfz-Sachverständigern