Was Sie im Schadensfall wissen sollten
Verhalten am Unfallort nach einem Verkehrsunfall
- Absichern der Unfallstelle - auch bei vermeintlichen Klein- und Kleinstschäden!
- Achten Sie auf nachfolgenden Verkehr!
- Ruhe bewahren!
- Einschalten der Warnblinkanlage!
- Warnweste anziehen!
- Warndreieck aufstellen - min. 50 Meter hinter der Unfallstelle! Auf Land- oder Schnellstraßen 100 Meter, auf Autobahnen 150 Meter!
- Ersthilfe für verletzte Personen!
- Verständigung von Polizei und ggf. Notfallmedizinern (Notruf 112 für den Rettungsdienst bzw. Feuerwehr, 110 für die Polizei!)
- Erste Sicherstellung von Beweismitteln!
- Nutzen Sie Ihr Mobiltelefon: Machen Sie Bilder vom Unfallort!
- Sprechen Sie ggf. mit Unfallzeugen und notieren Sie sich deren Daten für eine spätere Kontaktaufnahme!
- Unfallstelle nicht verlassen!
- Unfallprotokoll ausfüllen! (Einen Standard-Unfallbereicht können Sie sich hier herunterladen)
- Und auf gar keinen Fall sollten Sie am Unfallort Vereinbarungen mit dem Unfallgegner treffen oder Schuldanerkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form abgeben!
- Nach Abschluss aller Maßnahmen: Räumen Sie zügig den Unfallort, um den weiteren nachfolgenden Verkehr nicht unnötig zu behindern!