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Ihre Ansprüche im Schadensfall

Ganz gleich ob Kratzer, Bagatellschaden oder Totalausfall: Nach einem unverschuldetem Unfall ist es Ihr gutes Recht als Geschädigter, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung und Abwicklung des Unfallschadens zu betrauen.

Doch darüber hinaus ergeben sich noch weitere Ansprüche:

  • Sie können einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen, dessen Honorar ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen wird.
  • Sie können Schadenersatz geltend machen, dabei können Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren oder den Schaden fiktiv abrechnen lassen
  • Ihnen steht ein Mietwagen während der Reparatur zu - oder ein gleichwertiger Nutzungsausgleich. Die Mietwagenkosten sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
  • Ebenso können/müssen weitere Ansprüche wie Abschlepp- und Bergungskosten, Sachschäden an Gegenständen oder der Ladung,  Ab- und Anmeldekosten, Entsorgungskosten, Standgebühren etc. erstattet werden - dazu zählen auch etwaige Folgeschäden aus dem Unfallereignis.
  • Arzt- und Anwaltskosten sind ebenso zu berücksichtigen wie Schmerzensgeld bei Personenschäden oder Verdienstausfälle bei unfallbedingter Krankheit und/oder beruflichem Ausfall.
Unser Tipp: Wenn Sie gegenüber der generischen Vericherung eine Schadenersatzforderung geltend machen, so sind Sie verpflichtet, Ihre Ansprüche nachzuweisen! Bitte sorgen Sie rechtzeitig für gutachterliche Expertise!
Alexander Kämpfe - KFZ-Meister und anerkannter Kfz-Sachverständigern